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   VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98   

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VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98 (https://dejure.org/1998,5151)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 (https://dejure.org/1998,5151)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 4 S 2636/98 (https://dejure.org/1998,5151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewerberauswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Konkurrenten für eine Beförderungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 264
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N.; Urt. v. 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525; Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190).

    Bei der Überprüfung der richtigen Anwendung von Richtlinien und Verwaltungsvorschriften ist nicht deren Wortlaut, sondern die hierzu gehandhabte ständige Verwaltungspraxis maßgeblich (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 2.2.1995, NVwZ-RR 1996, 47, m.w.N.).

    Ist danach die Antragsgegnerin auf der Grundlage der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen zu Recht davon ausgegangen, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die angestrebten Beförderungsdienstposten im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte sie die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihr ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 25.8.1988, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996 und v. 2.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N.; Urt. v. 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525; Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190).

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, a.a.O.).

    Ist danach die Antragsgegnerin auf der Grundlage der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen zu Recht davon ausgegangen, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die angestrebten Beförderungsdienstposten im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte sie die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihr ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 25.8.1988, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996 und v. 2.12.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N.; Urt. v. 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525; Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190).

    Ist danach die Antragsgegnerin auf der Grundlage der vorliegenden dienstlichen Beurteilungen zu Recht davon ausgegangen, daß Antragsteller und Beigeladene nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die angestrebten Beförderungsdienstposten im wesentlichen gleich geeignet sind, konnte und mußte sie die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen, wobei ihr ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des letztlich maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 25.8.1988, a.a.O.; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996 und v. 2.12.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74, m.w.N.; Urt. v. 25.8.1988, BVerwGE 80, 123; Beschl. d. Senats v. 7.8.1996, VBlBW 1996, 419 = ZBR 1996, 340 = NJW 1996, 2525; Beschl. d. Senats v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist in solchen Fällen vom ungekürzten Regelstreitwert - hier jeweils für jeden der selbständig geltend gemachten Ansprüche - auszugehen (vgl. etwa Beschl. d. Senats vom 7.8.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Bei der Überprüfung der richtigen Anwendung von Richtlinien und Verwaltungsvorschriften ist nicht deren Wortlaut, sondern die hierzu gehandhabte ständige Verwaltungspraxis maßgeblich (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, a.a.O.; Urt. v. 2.2.1995, NVwZ-RR 1996, 47, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1993 - 4 S 1801/93

    Beamtenrecht: Auswahl von Beförderungsbewerbern - Vergleichsmaßstab - dienstliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten (vgl. § 11 BLV) übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 BLV befördert werden soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.10.1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 4 S 2593/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Auch die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs hat sich danach auf offensichtliche Fehler zu beschränken (vgl. Beschl. d. Senats v. 19.12.1997, VBlBW 1998, 267, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 4 S 2636/98
    Dies gilt auch dann, wenn sich bei einer Bewerberkonkurrenz um einen - eine Beförderungschance eröffnenden - höher bewerteten Dienstposten ein unterlegener Bewerber gegen die zugunsten eines anderen Beamten getroffene Auswahlentscheidung wendet (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.02.1997, IÖD 1997, 258).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

    Gelangt der Dienstherr bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber im Wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums ("Hilfskriteriums") zu (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, VBlBW 1999, 264; und vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 -, VBlBW 1999, 305).

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. etwa den Beschluss des Senats vom 08.12.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachliche Leistung und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, a.a.O., vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, und vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, VBlBW 1994, 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; BVerwG, Urteil vom 16.08.2001, a.a.O.; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998, a.a.O., vom 07.02.1997, IÖD 1997, 258, und vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Auch dürfte es sich bei der Stelle des Leiters der Führungsgruppe beim Polizeirevier M.-K. nicht um einen so genannten Beförderungsdienstposten handeln, also einen Dienstposten, der zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll (vgl. zu dieser Gestaltung §§ 11, 12 Abs. 2 S. 1 BLV; zur Geltung des Leistungsgrundsatzes in diesen Fällen siehe Senatsbeschlüsse vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -, VBlBW 1999, 264, und vom 04.10.1993 - 4 S 1801/93 -, Juris RdNr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, dass mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats; vgl. etwa BVerwGE 101, 112; 106, 263; 115, 58, 61; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1999 - 4 S 1138/99

    Ernennung zum Landgerichtspräsidenten - Konkurrentenklage

    Die vom Dienstherrn aus dienstlichen Beurteilungen gewonnenen Erkenntnisse über die fachlichen Leistungen und die Befähigung müssen sonach eine wesentliche Grundlage für die Feststellung der Eignung der Bewerber im Rahmen von am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidungen bilden und sind in einem Auswahlverfahren maßgeblich in den Blick zu nehmen (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98; v. 02.12.1994, IÖD 1995, 134 = ZBR 1996, 190, u.v. 04.10.1993, VBlBW 1994, 68 = IÖD 1994, 14).

    Tritt die Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem Auswahlverfahren offen zu Tage, fehlt es demnach an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage für die zu treffende Auswahlentscheidung (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.12.1998 - 4 S 2636/98 - u.v. 19.12.1997, VBlBW 1998, 267 -, m.w.N.).

  • VG Stuttgart, 04.08.2008 - 12 K 1486/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Beförderungsentscheidung nach Auswahlgespräch

    Diese dienstlichen Beurteilungen haben zum Ziel, die Leistungen der Beamten leistungsgerecht abgestuft und untereinander vergleichbar zu bewerten und ein Bild über ihre Befähigung zu gewinnen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.1995, aaO, und Beschluss vom 08.12.1998 - 4 S 2636/98 -).

    Bei im wesentlichen gleicher Eignung steht dem Dienstherrn bei der Bestimmung des letztlich maßgeblichen Auswahlkriteriums ein weites Ermessen zu (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.12.1998, a.a.O.), insbesondere können dann Auswahlgespräche stattfinden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.12.2005, NVwZ-RR 2006, 343; OVG Hamburg, Beschluss vom 13.03.2007 - 1 Bs 379/96 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

    Dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn ist es auch überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983, BVerwGE 68, 109, und Urteil vom 07.05.1981, DVBl. 1982, 198; Beschlüsse des Senats vom 19.05.1999, VBlBW 1999, 305, 306, vom 08.12.1998, VBlBW 1999, 264, und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; jeweils m.w.N.).

    Dabei kommt dienstlichen Beurteilungen von Beamten zur Verwirklichung des Leistungsgrundsatzes grundsätzlich eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. Beschluss d. Senats v. 19.05.1999, a.a.O., v. 08.12.1998, a.a.O., u. v. 02.12.1994, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 09.04.2001 - 2 BS 97/00

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung des Rechts auf eine fehlerfreie Entscheidung

    Diese Kriterien gelten nicht nur für die Beförderung, also die Verleihung eines höher bewerteten Amtes im statusrechtlichen Sinn (ausdrücklich §§ 10 Nr. 4, 12 Abs. 1 und 33 Abs. 1 Satz 1 SächsBG), sondern auch für die vorangehende Übertragung eines Beförderungsdienstpostens (vgl. auch § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SächsLVO), also die im Hinblick auf eine mögliche künftige Beförderung vorgenommene Besetzung eines Amtes im konkretfunktionellen Sinn (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.12.1998, VBlBW 1999, 264; Schl.-H. OVG, Beschl. v. 7.6.1999, NordÖR 2000, 250 [251]).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2000 - 12 K 1121/00

    Anspruch auf Abänderung einer dienstlichen Beurteilung als Richter;

    Denn eine Anlassbeurteilung zielt nicht auf eine Beeinflussung des Verhaltens eines Richters ab, sondern soll durch eine bloße Beschreibung der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistungen des Bewerbers die Grundlage für eine Personalentscheidung des Dienstherrn schaffen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v 08.12.1998 - 4 S 2636/98 - OVG Münster, DÖD 1980, 277, 278; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 87, 196; vgl. auch III.1 der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums v. 09.09.1994).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2012 - 6 K 1722/12

    Konkurrentenklage unter Berücksichtigung des Vergleichs dienstlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1999 - 4 S 2143/99

    Stellenbesetzung: Konkurrenz zwischen Versetzungsbewerber und

  • VG Karlsruhe, 19.12.2011 - 6 K 1997/11

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes; Besetzung eines

  • VG Karlsruhe, 23.08.2001 - 6 K 1952/01

    Beförderung: Kriterien für Auswahl

  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

  • VG Karlsruhe, 21.05.2001 - 11 K 3653/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit

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